Sebastian Willert (Technische Universität Berlin)

Kulturimperialismus versus Protektionismus? Antike Objekte als Konfliktfaktor der deutschen und osmanischen Kunstpolitik zwischen 1890 und 1918

Extraction du Grand Sarcophage (no 7): Osman Hamdi Bey/Theodor Reinach: Une nécropole royale à Sidon. Fouilles de Hamdy Bey, Paris 1892, S. 60.

Am 15. November 1899 schlossen das Deutsche und Osmanische Reich durch einen Notenwechsel zwischen der deutschen Botschaft und dem osmanischen Außenministerium in Istanbul einen völkerrechtlich bindenden Vertrag. Nach Auffassung der das Abkommen initiierenden Berliner Museumsvertreter sollte es den Export vonaus ihren Grabungen stammendenantiken Objekten aus dem Osmanischen Reich für die Königlichen Museen sichern. Die osmanische Antikenverwaltung akzeptierte das Übereinkommen jedoch nicht und verfolgte verschiedene Strategien, um es nicht zur Anwendung kommen zulassen. Der Konflikt zwischen den deutschen und osmanischen Wissenschaftlern kulminierte in Interventionen Wilhelms II und Sultan Abdülhamids II. und beherrschte die deutsch-osmanischen kulturpolitischen Beziehungen. Vor dem Hintergrund der abweichenden Auffassungen von derExistenz des Abkommens und eines sich im 19. Jahrhundert zunehmend deutlicher abzeichnenden Wettstreits um den Besitz prestigeträchtiger Altertümer analysiert das Dissertationsprojekt die Frage, welche Rolle antike Objekte in den deutsch-osmanischen Beziehungen spielten. Inwiefern wirkten sich die Ausfuhr von Objekten und die diesbezüglichen Verhandlungen sowie die Inwertsetzung von Kulturgut auf die diplomatischen Beziehungen aus? Welche Strategien und Methoden verfolgten Akteure, um antike Objekte und Kulturgut aus dem Osmanischen Reich nach Berlin zu verbringen? Im Fokus stehen die deutschen und osmanischen Akteure, ihre Diskurse um die Erteilung von Ausgrabungserlaubnissen und Fundteilungen, die osmanischen Antikengesetze sowie die die bilateralen Spannungen generierenden Kulturobjekte und Grabungen selbst.